Neue Branchenbuchabzocke: GEMITA Media UG in Weibersbrunn

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Anschreiben der GEMITA Media

Vorsicht wir warnen mal wieder vor einer neue alten Branchenbuchabzocke wie schon viele zuvor bekannte waren und sind. Unter dem Tag: Abzocke können Sie die verschieden Modelle nachlesen und sich schützen.

In dem Fall wird die Abzocke von einer Firma GEMITA Media UG betrieben welche von einem Geschäftsführer mit dem Namen Georg T. bekannt geben wird (siehe Bild). Auch hier sind Preis und Nutzer verschleiert und es wird ein Amtsblatt suggeriert. Das ist der klassische Fall in dem zahlreich Gerichte einen Verstoß gesehen haben.

Ähnliche wie schon bei Regionales Branchenbuch und deren Abzocker warnen wir vor den selben Dingen!

So verhalten Sie sich richtig!

  • Antworten Sie auf keinen Fall auf dieses Schreiben/Fax!
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
  • Leiten Sie das Scheiben/Fax an die nächste Verbraucherzentrale weiter.
  • Lassen Sie das Schreiben nicht offen herumliegen damit nicht ggf. ein Mitarbeiter dieses dubiose Fax unterschreibt!
  • Zahlen Sie AUF KEINEM Fall auch wenn Sie versehentlich unterschreiben haben. Zahlreiche deutschen Gerichte haben diese Branchenverzeichnisse als unseriös bewertet.

Haben Sie auch so ein Schreiben der Firma GEMITA Media UG erhalten?

Der Bundesgerichtshof wies mit Urteil vom 26.07.2012 (Az. VII ZR 262/11) ihre Klage ab. Die BGH-Richter stellen klar, dass solche Praktiken nicht nur wettbewerbswidrig sind. Der bewusst versteckt gehaltene Hinweis auf die Kosten wird hier kein Vertragsbestandteil, so dass der Unternehmer nicht zahlen muss. Es handelt sich nämlich hierbei um eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB, die unwirksam ist. Quelle: wbs-law

 

Urteile:
http://juris.bundesgerichtshof.de

Infos:

Bei der dubiosen Webseite www . branche100 .eu handelt es sich um eine sehr mindere Webseite ohne Mehrwert und einem überteuertem Preis. Hier kann nur ein Schluss zugelassen werden. Viele Gerichte haben das auch schon so bestätigt. Sollten Sie also Opfer der Masche geworden sein, zahlen Sie nicht und reagieren nicht auf Drohmanungen und ggf. Inkassoschreiben. Sollte es einen Mahnbescheid geben, widersprechen Sie diesem mit einem Kreuz. Angesichts der letzten Urteile ist die Wahrscheinlichkeit eines Mahnbescheid schwindend gering.

Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige!

Dann berichten Sie uns mit einem Kommentar!