GEWERBEREGISTRAT Abzocke von feinsten!

gewerberegistrat-Patrikck-zilm-berlinUnter dem Namen GES Registrat GmbH – Gewerberegistrat. de versenden diese Abzocker sehr dubiose Post welche einem amtlichen Schreiben sehr nahe kommt! Genau hier liegt das was eine Entscheidung des BGH vom 26.07.2015 unter dem AZ: VII ZR 262/11.

Bei GES Registrat GmbH – Gewerberegistrat. de handelt es sich unter der Führung von einem Patrick Zilm (Geschäftsführer) um eine dubiose Abzocke! Keine Angst es kann Ihnen nichts passieren! Zahlen Sie nicht auch dann nicht wenn Sie Post von einem Inkassodienst wie z.B. Hunter Forderungsmanagement GmbH welche ebenfalls dem Patrick Zilm gehört.

Das System funktioniert nur weil Menschen sich durch Druck und Angstmache dazu verleiten lassen zu zahlen! Das ist aber ein Fehler und sind Mafiöse-Methoden!

Wie haben sogar festgestellt das die Deutsche Post AG für die Abzockbriefe nur 0,28 € verlangt. Deswegen kann man davon ausgehen das hier enorm viele Abzockerbriefe versendet werden!

So verhalten Sie sich richtig!

  • Antworten Sie auf keinen Fall auf dieses Schreiben/Fax!
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
  • Leiten Sie das Scheiben/Fax an die nächste Verbraucherzentrale weiter.
  • Lassen Sie das Schreiben nicht offen herumliegen damit nicht ggf. ein Mitarbeiter dieses dubiose Fax unterschreibt!
  • Zahlen Sie AUF KEINEM Fall auch wenn Sie versehentlich unterschreiben haben. Zahlreiche deutschen Gerichte haben diese Branchenverzeichnisse als unseriös bewertet.

Haben Sie auch so ein Schreiben der Firma GES Registrat GmbH – Gewerberegistrat. de erhalten?

Der Bundesgerichtshof wies mit Urteil vom 26.07.2012 (Az. VII ZR 262/11) ihre Klage ab. Die BGH-Richter stellen klar, dass solche Praktiken nicht nur wettbewerbswidrig sind. Der bewusst versteckt gehaltene Hinweis auf die Kosten wird hier kein Vertragsbestandteil, so dass der Unternehmer nicht zahlen muss. Es handelt sich nämlich hierbei um eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB, die unwirksam ist. Quelle: wbs-law

Urteile:
http://juris.bundesgerichtshof.de

Infos:

Bei der dubiosen Webseite www . gewerberegistrat .de handelt es sich um eine sehr mindere Webseite ohne Mehrwert und einem überteuertem Preis. Hier kann nur ein Schluss zugelassen werden. Viele Gerichte haben das auch schon so bestätigt. Sollten Sie also Opfer der Masche geworden sein, zahlen Sie nicht und reagieren nicht auf Drohmanungen und ggf. Inkassoschreiben. Sollte es einen Mahnbescheid geben, widersprechen Sie diesem mit einem Kreuz. Angesichts der letzten Urteile ist die Wahrscheinlichkeit eines Mahnbescheid schwindend gering.

Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige!

Branchenbuch Abzocke: IM Internet Medien Service GmbH

regionales-branchenbuchVorsicht wir warnen mal wieder vor einer neue alten Branchenbuchabzocke wie schon viele zuvor bekannte waren und sind. Unter dem Tag: Abzocke können Sie die verschieden Modelle nachlesen und sich schützen.

In dem Fall wird die Abzocke von einer Firma: IM Internet Medien Service GmbH betrieben welche von einem Geschäftsführer mit dem Namen Eduard M. bekannt geben wird (siehe Bild). Auch hier sind Preis und Nutzer verschleiert und es wird etwas kostenfreies suggeriert. Das ist der klassische Fall in dem zahlreich Gerichte einen Verstoß gesehen haben.

Ähnliche wie schon bei Regionales Branchenbuch und deren Abzocker warnen wir vor den selben Dingen!

So verhalten Sie sich richtig!

  • Antworten Sie auf keinen Fall auf dieses Schreiben/Fax!
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
  • Leiten Sie das Scheiben/Fax an die nächste Verbraucherzentrale weiter.
  • Lassen Sie das Schreiben nicht offen herumliegen damit nicht ggf. ein Mitarbeiter dieses dubiose Fax unterschreibt!
  • Zahlen Sie AUF KEINEM Fall auch wenn Sie versehentlich unterschreiben haben. Zahlreiche deutschen Gerichte haben diese Branchenverzeichnisse als unseriös bewertet.

Haben Sie auch so ein Schreiben der Firma  IM Internet Medien Service GmbH erhalten?

Der Bundesgerichtshof wies mit Urteil vom 26.07.2012 (Az. VII ZR 262/11) ihre Klage ab. Die BGH-Richter stellen klar, dass solche Praktiken nicht nur wettbewerbswidrig sind. Der bewusst versteckt gehaltene Hinweis auf die Kosten wird hier kein Vertragsbestandteil, so dass der Unternehmer nicht zahlen muss. Es handelt sich nämlich hierbei um eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB, die unwirksam ist. Quelle: wbs-law

 

Urteile:
http://juris.bundesgerichtshof.de

Infos:

Bei der dubiosen Webseite www . regionalesbranchenbuch .net handelt es sich um eine sehr mindere Webseite ohne Mehrwert und einem überteuertem Preis. Hier kann nur ein Schluss zugelassen werden. Viele Gerichte haben das auch schon so bestätigt. Sollten Sie also Opfer der Masche geworden sein, zahlen Sie nicht und reagieren nicht auf Drohmanungen und ggf. Inkassoschreiben. Sollte es einen Mahnbescheid geben, widersprechen Sie diesem mit einem Kreuz. Angesichts der letzten Urteile ist die Wahrscheinlichkeit eines Mahnbescheid schwindend gering.

Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige!

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Neue Branchenbuchabzocke: GEMITA Media UG in Weibersbrunn

gemita-media

Anschreiben der GEMITA Media

Vorsicht wir warnen mal wieder vor einer neue alten Branchenbuchabzocke wie schon viele zuvor bekannte waren und sind. Unter dem Tag: Abzocke können Sie die verschieden Modelle nachlesen und sich schützen.

In dem Fall wird die Abzocke von einer Firma GEMITA Media UG betrieben welche von einem Geschäftsführer mit dem Namen Georg T. bekannt geben wird (siehe Bild). Auch hier sind Preis und Nutzer verschleiert und es wird ein Amtsblatt suggeriert. Das ist der klassische Fall in dem zahlreich Gerichte einen Verstoß gesehen haben.

Ähnliche wie schon bei Regionales Branchenbuch und deren Abzocker warnen wir vor den selben Dingen!

So verhalten Sie sich richtig!

  • Antworten Sie auf keinen Fall auf dieses Schreiben/Fax!
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
  • Leiten Sie das Scheiben/Fax an die nächste Verbraucherzentrale weiter.
  • Lassen Sie das Schreiben nicht offen herumliegen damit nicht ggf. ein Mitarbeiter dieses dubiose Fax unterschreibt!
  • Zahlen Sie AUF KEINEM Fall auch wenn Sie versehentlich unterschreiben haben. Zahlreiche deutschen Gerichte haben diese Branchenverzeichnisse als unseriös bewertet.

Haben Sie auch so ein Schreiben der Firma GEMITA Media UG erhalten?

Der Bundesgerichtshof wies mit Urteil vom 26.07.2012 (Az. VII ZR 262/11) ihre Klage ab. Die BGH-Richter stellen klar, dass solche Praktiken nicht nur wettbewerbswidrig sind. Der bewusst versteckt gehaltene Hinweis auf die Kosten wird hier kein Vertragsbestandteil, so dass der Unternehmer nicht zahlen muss. Es handelt sich nämlich hierbei um eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB, die unwirksam ist. Quelle: wbs-law

 

Urteile:
http://juris.bundesgerichtshof.de

Infos:

Bei der dubiosen Webseite www . branche100 .eu handelt es sich um eine sehr mindere Webseite ohne Mehrwert und einem überteuertem Preis. Hier kann nur ein Schluss zugelassen werden. Viele Gerichte haben das auch schon so bestätigt. Sollten Sie also Opfer der Masche geworden sein, zahlen Sie nicht und reagieren nicht auf Drohmanungen und ggf. Inkassoschreiben. Sollte es einen Mahnbescheid geben, widersprechen Sie diesem mit einem Kreuz. Angesichts der letzten Urteile ist die Wahrscheinlichkeit eines Mahnbescheid schwindend gering.

Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige!

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Abofalle per Telefon und die Rechnung kommt sofort

Was ist wenn Sie ungeliebte Verträge angeblich am Telefon abgeschlossen haben? Die Abzocke am Telefon ist nicht neu aber noch immer fallen immer wieder Menschen auf so eine Farce herein. Das muss aber nicht sein!

Anwalt Thomas Meier erklärt auf was man bei Abofallen per Telefon achten sollte. Hier zeigt sich aber wie oft so was im Alltag vorkommt und wie schnell Sie abgezockt werden können.

Wichtig ist aber ob Sie sich das gefallen lassen! Denn Grundsätzlich ist der Vertrag am Telefon für den der Ihn anbietet oft schwer zu beweisen. Zudem haben Sie immer 14 Widerrufsrecht!

Haben Sie auch einen Vertrag und wissen nicht wie dieser zu bewerten ist? Dann rufen Sie doch mal Ihre Verbraucherzentrale an und informieren sich!

Schutz vor Betrug im Internet? Das sollten Sie beachten!

Vorsicht Abzocke mit Regionales Branchenbuch

branchenbuch-abzockeWir haben heute ein Fax von RB Medienverlags GmbH aus Ingolstadt bekommen. Hier ist jetzt eine neue Firma dran ahnungslose Unternehmer mit einer fiesen Masche einen teuren Nutzloseintrag zu bescheren.

Haben Sie auch ein Fax von RB Medienverlags GmbH (Regionales-Branchenbuch) aus Ingolstadt bekommen? Dann vernichten Sie es umgehend! Denn hier bekommen Sie für 1178,10 € 2 Jahre also Gesamt 3256,20 € einen nutzlosen Eintrag auf einer einfach Webseite ohne Mehrwert!

So verhalten Sie sich richtig!

  • Antworten Sie auf keinen Fall auf dieses Schreiben/Fax!
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
  • Leiten Sie das Scheiben/Fax an die nächste Verbraucherzentrale weiter.
  • Lassen Sie das Schreiben nicht offen herumliegen damit nicht ggf. ein Mitarbeiter dieses dubiose Fax unterschreibt!

Vorsicht vor BTN Versandhandel mit Münzen

Vorsicht nach neuesten Infos ist die Abzockfirma: BTN Versandhandel welche mit Münzen handelt wieder aktiv und versendet nicht gewollte Münzen und legt doch einen Zahlschein bei. Die Firma BTN Versandhandel wurde bereits früher schon von einem Gericht dazu gezwungen keine Rechnungen mehr beizulegen. Nun legen diese Geschäftemacher einen „Lieferschein“ mit Zahlschein bei was aber schlussendlich das gleiche ist und somit auch verboten werden dürfte. Die Verbraucherzentrale ist an diesem Fall bereits daran.

Was ist zu tun wenn Sie so einen dubiosen Brief/Sendung bekommen haben?

Zahlen Sie auf keinen Fall! Wenn Sie nichts bestellt haben brauchen Sie auch nichts zu tun. Informieren Sie Ihre nächste Verbraucherzentrale!

Haben Sie weitere Infos zur Firma BTN Versandhandel welche mit Münzen handelt posten Sie dies bitte unten. Danke!

TeleBilling Ltd. die Abzocke der besonderen Art

TeleBilling Ltd. die neue und unerhörte Abzocke mit angeblichen Telefonsex oder dubiosen Erotikangeboten welche sehr fragwürdig sind.

Oft rufen kriminelle mit teilweise ungültigen Rufnummer an. Wenn Sie diese dann zurückrufen haben die kriminellen dann Ihre Rufnummer und können diese weiter benutzen und an Ihrer Daten zu gelangen.

Hinweise: Rufen Sie niemals auf entgangene Anrufe zurück! Sollten Sie einen Rechnung oder Mahnung von TeleBilling LIMITED bekommen zahlen Sie auf keinen Fall! Schreiben Sie immer einen Widerruf ohne Rechtspflicht! Zeigen Sie die Angelegenheit bei der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur an!

Zahlen Sie niemals aus Scham für Angebote die Sie niemals in Anspruch genommen haben. Zudem ist Telefonsex-Angebote oder Porno Sex Angebote nur über 0900 Rufnummern die seriöse Angebote.

Haben Sie Fragen oder benötigen Hilfe zum Thema TeleBilling Ltd. posten Sie unten Ihr Anliegen.

Whatsapp hacken? Was steckt hinter der Angebot mit yepp-yepp Handy Abo

whatsapp-fakeSeit einiger Zeit liest man zunehmend mehr über das Programm Whatsapp hacken. Allerdings liest man nur die Meinung der angeblichen Programmierers der evtl. nur ein kleiner Betrüger ist. Bei Youtube wurde er schon gesperrt und gelöscht. Sicher nicht ohne Grund.

Ist es möglich Whatsapp zu hacken?

Natürlich kann man alles hacken, denn nichts ist 100% sicher! Aber nicht mittels eines Programm was jeder Laie bedienen kann. Um so etwas durchzuführen muss man sehr viele spezielle Kenntnisse oder wie im aktuellen NSA Fall Berechtigungen haben. Das hier angeprisene Programm zum „Whatsapp hacken“ ist eine große Mogelpackung und kann auch Malware enthalten und übertragen!

Bei Gulli haben sich einige schon intensiver damit beschäftigt wie man hier nachlesen kann.

Was steckt hinter Whatsapp hacken?

Vor dem angeblichen Programm: Whatsapp hacken können wir an dieser Stelle nur warnen, dahinter verstecken sich nur Abofallen von yepp-yepp mit einem fiesen Handy Abo. Ob evtl. die Betreiber von yepp-yepp Handy Abo dahinter stecken,  können wir an dieser Stelle noch nicht sagen. Wir werden es aber recherchieren und wenn es so sein sollte gerne bekanntgeben. Komisch ist – das nur Abofallen der Firma Guerilla Mobile Berlin GmbH mit yepp-yepp angeboten werden.

Der Entwickler der angeblichen Software Whatsapp hacken redet hingegen von harmlosen Umfagen und bettelt wie folgt:

„So ein Programm zu erstellen ist viel Arbeit. Bitte honoriert das auch!“

 

Hier sieht man schon, dass alleine die Abofallen im Focus stehen. Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen – das der Einsatz einer solchen Software, wenn es diese gäbe Strafbar ist! Auch das anbieten wie es der Entwickler macht ist verboten!

Darum haben wir diese Seite sowie die Abofallen an die entsprechende Behörde gesendet.