Unter dem Namen GES Registrat GmbH – Gewerberegistrat. de versenden diese Abzocker sehr dubiose Post welche einem amtlichen Schreiben sehr nahe kommt! Genau hier liegt das was eine Entscheidung des BGH vom 26.07.2015 unter dem AZ: VII ZR 262/11.
Bei GES Registrat GmbH – Gewerberegistrat. de handelt es sich unter der Führung von einem Patrick Zilm (Geschäftsführer) um eine dubiose Abzocke! Keine Angst es kann Ihnen nichts passieren! Zahlen Sie nicht auch dann nicht wenn Sie Post von einem Inkassodienst wie z.B. Hunter Forderungsmanagement GmbH welche ebenfalls dem Patrick Zilm gehört.
Das System funktioniert nur weil Menschen sich durch Druck und Angstmache dazu verleiten lassen zu zahlen! Das ist aber ein Fehler und sind Mafiöse-Methoden!
Wie haben sogar festgestellt das die Deutsche Post AG für die Abzockbriefe nur 0,28 € verlangt. Deswegen kann man davon ausgehen das hier enorm viele Abzockerbriefe versendet werden!
So verhalten Sie sich richtig!
- Antworten Sie auf keinen Fall auf dieses Schreiben/Fax!
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
- Leiten Sie das Scheiben/Fax an die nächste Verbraucherzentrale weiter.
- Lassen Sie das Schreiben nicht offen herumliegen damit nicht ggf. ein Mitarbeiter dieses dubiose Fax unterschreibt!
- Zahlen Sie AUF KEINEM Fall auch wenn Sie versehentlich unterschreiben haben. Zahlreiche deutschen Gerichte haben diese Branchenverzeichnisse als unseriös bewertet.
Haben Sie auch so ein Schreiben der Firma GES Registrat GmbH – Gewerberegistrat. de erhalten?
Der Bundesgerichtshof wies mit Urteil vom 26.07.2012 (Az. VII ZR 262/11) ihre Klage ab. Die BGH-Richter stellen klar, dass solche Praktiken nicht nur wettbewerbswidrig sind. Der bewusst versteckt gehaltene Hinweis auf die Kosten wird hier kein Vertragsbestandteil, so dass der Unternehmer nicht zahlen muss. Es handelt sich nämlich hierbei um eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB, die unwirksam ist. Quelle: wbs-law
Urteile:
http://juris.bundesgerichtshof.de
Infos:
Bei der dubiosen Webseite www . gewerberegistrat .de handelt es sich um eine sehr mindere Webseite ohne Mehrwert und einem überteuertem Preis. Hier kann nur ein Schluss zugelassen werden. Viele Gerichte haben das auch schon so bestätigt. Sollten Sie also Opfer der Masche geworden sein, zahlen Sie nicht und reagieren nicht auf Drohmanungen und ggf. Inkassoschreiben. Sollte es einen Mahnbescheid geben, widersprechen Sie diesem mit einem Kreuz. Angesichts der letzten Urteile ist die Wahrscheinlichkeit eines Mahnbescheid schwindend gering.
Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige!